Berufsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung

 

 

Online Angebots-Abrufe finden Sie in den Tarifen der Lebens- und Rentenversicherungen
 
Berufsunfähigkeits- und  Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung 
 
Wenn Sie auch im Ernstfall Ihren jetzigen Lebensstandard beibehalten möchten, erhalten Sie von der NÜRNBERGER Versicherung.
  • die vereinbarte Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente zuzüglich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung
  • Beitragsfreiheit für den gesamten Vertrag, damit fürs Alter und Ihre Angehörigen vorgesorgt ist –auch bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
  • Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit 
  • ggf. beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung für die Dauer der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung 
 
Als Erwerbsunfähigkeit wird von der NÜRNBERGER anerkannt, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen.
 
Die Tarife der NÜRNBERGER
  • Beitragsfreiheit bei Erwerbsunfähigkeit (Tarif EB) 
  • Dynamische Rente bei Erwerbsunfähigkeit (Tarif ER)

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 
Als Berufsunfähigkeit wird von der NÜRNBERGER anerkannt, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht. 
 
Die Tarife der NÜRNBERGER:
  • Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit (Tarif B) 
  • Beitragsfreiheit und beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit  (Tarif Bp) 
  • Dynamische Rente bei Berufsunfähigkeit (Tarif R) 
  • Dynamische Rente mit längerer Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit (Tarif Ra) 
  • Karenzzeit von 1 oder 2 Jahren zu Tarif B und R
Für noch mehr Comfort:
NÜRNBERGER Comfort-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Ihr zusätzliches Plus

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung unabhängig  von Alter und Beruf. Die versicherte Person kann nur dann auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden, wenn diese konkret ausgeübt wird. 
  • Option auf Leistungserhöhung ohne Gesundheitsfragen: innerhalb von 6 Monaten nach folgenden Ereignissen bei der versicherten Person: Heirat, Geburt eines Kindes, Existenzgründung (Wechsel in die berufliche Selbständigkeit im Hauptberuf) in den ersten 10 Jahren der Versicherungsdauer, erfolgreicher Abschluß einer allgemein anerkannten Berufsausbildung oder Höherqualifikation (verbunden mit einer Verbesserung der beruflichen Stellung oder des Einkommens), Einkommenserhöhung um mindestens 250 EUR brutto monatlich (verbunden mit einem Karrieresprung, z.B. höhere Position in der Hierarchie eines Unternehmens), Finanzierung (Immobilienerwerb oder Finanzierung im gewerblichen Bereich) mit einer Finanzierungssumme von mindestens 25.000 EUR, Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbständigen und Handwerkern, Ehescheidung
  • Wiedereingliederungshilfe

Produkt- und Bedingungshighlights der NÜRNBERGER

Die NÜRNBERGER Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit allen Haupttarifen der NÜRNBERGER kombinierbar. Voraussetzung dafür ist eine laufende Beitragszahlung.

 
Die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der:
  • Kapitalbildenden Lebensversicherung
  • Risiko Lebensversicherung
  • Fondsgebundenen Lebensversicherung
  • Rentenversicherung
einschließbar. Ausgeschlossen sind die Tarife ohne Gesundheitsfragen.
 
Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Einschlussprozentsätze bis 999 Prozent (ohne Anpassungsklausel nur bei der NÜRNBERGER)
  • Auch Hausfrauen/-männer, Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Berufsunfähigkeit versicherbar
  • Wir leisten sofort, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen besteht 
  • Während der Prüfung des Leistungsantrags stunden wir die Beiträge und berechnen keine
  • Wenn Sie Ihren Leistungsanspruch verspätet geltend machen, leisten wir denn noch rückwirkend ab Stundungszinsen.  Beginn der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
  • Eingeschränktes Verweisungsrecht für alle Berufsgruppen ab Alter 55. Verzicht auf das Verweisungsrecht bei den Berufsgruppen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Wir machen unsere Leistungen nicht davon abhängig, dass Sie die ärztlichen Anordnungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes, z. B. die Einnahme bestimmter Medikamente, tatsächlich befolgen.
  • Bei einem Wechsel in sogenannte gefahrerhöhende Berufe besteht weiterhin Versicherungsschutz in voller Höhe bei gleichem Beitrag.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann bei bestimmen Ereignissen (z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes) ohne Gesundheitsprüfung erhöht oder auf die Berufsunfähigkeits- Zusatz-versicherung umgestellt werden.
  • Anlage der Überschüsse im Invest-Bonus möglich