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Online
Angebots-Abrufe finden Sie in den Tarifen der Lebens- und
Rentenversicherungen
Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Wenn Sie auch im
Ernstfall Ihren jetzigen Lebensstandard beibehalten möchten, erhalten
Sie von der NÜRNBERGER Versicherung.
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die vereinbarte Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente zuzüglich der
Leistungen aus der Überschussbeteiligung
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Beitragsfreiheit für den gesamten Vertrag, damit fürs Alter und Ihre
Angehörigen vorgesorgt ist –auch bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
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Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
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ggf. beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung für die Dauer der
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
Als Erwerbsunfähigkeit wird von der
NÜRNBERGER anerkannt, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden
täglich nachzugehen.
Die Tarife der
NÜRNBERGER
- Beitragsfreiheit bei
Erwerbsunfähigkeit (Tarif EB)
- Dynamische Rente bei
Erwerbsunfähigkeit (Tarif ER)
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Als Berufsunfähigkeit wird
von der NÜRNBERGER anerkannt, wenn die versicherte Person infolge von
Krankheit,
Körperverletzung
oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen
außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die
aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der
bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die Tarife der NÜRNBERGER:
- Beitragsfreiheit bei
Berufsunfähigkeit (Tarif B)
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Beitragsfreiheit und beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung bei
Berufsunfähigkeit (Tarif Bp)
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Dynamische Rente bei Berufsunfähigkeit (Tarif R)
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Dynamische Rente mit längerer Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit
(Tarif Ra)
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Karenzzeit von 1 oder 2 Jahren zu Tarif B und R
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Für noch mehr
Comfort:
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NÜRNBERGER
Comfort-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Verzicht auf
abstrakte Verweisung unabhängig von Alter und Beruf. Die
versicherte Person kann nur dann auf eine andere Tätigkeit verwiesen
werden, wenn diese konkret ausgeübt wird.
- Option auf
Leistungserhöhung ohne Gesundheitsfragen: innerhalb von 6
Monaten nach folgenden Ereignissen bei der versicherten Person:
Heirat, Geburt eines Kindes, Existenzgründung (Wechsel in die
berufliche Selbständigkeit im Hauptberuf) in den ersten 10 Jahren
der Versicherungsdauer, erfolgreicher Abschluß einer
allgemein anerkannten Berufsausbildung oder Höherqualifikation
(verbunden mit einer Verbesserung der beruflichen Stellung oder des
Einkommens), Einkommenserhöhung um mindestens 250 EUR brutto
monatlich (verbunden mit einem Karrieresprung, z.B. höhere Position
in der Hierarchie eines Unternehmens), Finanzierung
(Immobilienerwerb oder Finanzierung im gewerblichen Bereich) mit
einer Finanzierungssumme von mindestens 25.000 EUR, Wegfall des
Berufsunfähigkeitsschutzes aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung bei Selbständigen und Handwerkern,
Ehescheidung
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Wiedereingliederungshilfe
Produkt- und Bedingungshighlights der NÜRNBERGER
Die NÜRNBERGER Erwerbs-
und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind, von wenigen Ausnahmen
abgesehen, mit allen Haupttarifen der NÜRNBERGER kombinierbar.
Voraussetzung dafür ist eine laufende Beitragszahlung.
Die Tarife der
Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der:
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Kapitalbildenden
Lebensversicherung
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Risiko
Lebensversicherung
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Fondsgebundenen
Lebensversicherung
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Rentenversicherung
- einschließbar.
Ausgeschlossen sind die Tarife ohne Gesundheitsfragen.
Bedingungen der
Berufsunfähigkeitsversicherungen
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Einschlussprozentsätze bis 999 Prozent (ohne Anpassungsklausel nur
bei der NÜRNBERGER)
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Auch Hausfrauen/-männer, Schüler, Studenten und Auszubildende gegen
Berufsunfähigkeit versicherbar
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Wir leisten sofort, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6
Monate ununterbrochen besteht
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Während der Prüfung des Leistungsantrags stunden wir die Beiträge
und berechnen keine
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Wenn Sie Ihren Leistungsanspruch verspätet geltend machen, leisten
wir denn noch rückwirkend ab Stundungszinsen. Beginn der
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
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Eingeschränktes Verweisungsrecht für alle Berufsgruppen ab Alter 55.
Verzicht auf das Verweisungsrecht bei den Berufsgruppen Ärzte,
Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer
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Wir machen unsere Leistungen nicht davon abhängig, dass Sie die
ärztlichen Anordnungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes, z.
B. die Einnahme bestimmter Medikamente, tatsächlich befolgen.
- Bei einem Wechsel
in sogenannte gefahrerhöhende Berufe besteht weiterhin
Versicherungsschutz in voller Höhe bei gleichem Beitrag.
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Weltweiter Versicherungsschutz
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Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann bei bestimmen
Ereignissen (z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes) ohne
Gesundheitsprüfung erhöht oder auf die Berufsunfähigkeits-
Zusatz-versicherung umgestellt werden.
- Anlage der
Überschüsse im Invest-Bonus möglich
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