Nürnberger Versicherung/ Investmentfonds & Investmentdepots

 

 

Für die Anlage der im Beitrag enthaltenen Sparanteile können Sie aus verschiedenen Fonds bzw. Fondsdepots auswählen.

DAX® ist eine eingetragene Marke der Deutschen Börse AG.

DOW JONES EURO STOXX 50 ist Eigentum der STOXX Limited. Der Name des Index ist  eine eingetragene Marke der DOW JONES & COMPANY, INC. und ist für bestimmte Verwendungen an die OPPENHEIM Kapitalanlagengesellschaft m.b.H. lizenziert worden.

Information zur Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung

Die für die Höhe der Kapital- bzw. Rentenleistungen maßgeblichen Vermögenswerte unterliegen kapitalmarktbedingten Schwankungen. Deshalb hängt die Höhe der Kapital- bzw. Rentenleistung von der Wertentwicklung des jeweiligen Investmentfonds ab.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Schwankungsbreite der Fondsergebnisse um so geringer ist, je länger die Vertragslaufzeit / Aufschubdauer des Vertrages gewählt wird.

Die kapitalmarktbedingten Schwankungen sind bei aktienorientierten Investmentfonds bzw. Fondsdepots erfahrungsgemäß stärker als bei Investmentfonds bzw. Fonds- depots, die in festverzinslichen Werten anlegen. Eine zu kurze Vertragslaufzeit / Aufschubdauer erhöht das Anlagerisiko zusätzlich.

Um die Kapital- bzw. Rentenleistung möglicherweise günstig zu beeinflussen, kann die Vertragslaufzeit / Aufschubdauer bis zu fünf Jahren beitragsfrei verlängert werden (sog. Abrufphase). Deshalb sollte bereits bei Vertragsabschluß für die Auszahlung der Kapitalleistung bzw. für den Rentenbeginn eine mögliche kapitalmarktbedingte Verlängerung eingeplant werden.

Auf Wunsch analysiert ein Wertentwicklungs-Service (AAA-Management) den Wertverlauf in den letzten fünf Jahren der Vertragslaufzeit / Aufschubdauer. Dieser durch die NÜRNBERGER angebotene Aktive Ablauforientierte Anlage-Management kann durch Wechsel in eine andere Anlageform die Sicherung des vorhandenen Wertes erreichen.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit / Aufschubdauer können die vorhandenen Anteile in bar ausbezahlt oder verrentet werden. Wenn aufgrund der Kapitalmarktlage eine Kapitalisierung nicht für sinnvoll erachtet wird, können die Anteile ach in ein privates Depot übertragen werden.

Bei Beginn der Rentenzahlung werden die erreichten Anteile aus den entsprechenden Investmentfonds entnommen und der Vertrag ohne fondsgebundene Kapitalanlage weitergeführt.